Der Begriff der Sockelverteidigung betrifft ein kollektives prozesstaktisches, absprachegemäßes, informelles Zusammenwirken von mehreren Verteidigern, welche in einem Strafverfahren jeweils einen Beschuldigten bzw. Angeklagten neben mehreren von ihnen, welche von anderen Anwälten betreut werden, verteidigen.
Ziel der Sockelverteidigung ist eine gemeinsame strafprozessuale Verteidigungsstrategie der Anwälte, welche auf einer einheitlichen Interessenlage aller Beschuldigten bzw. Angeklagten basiert, welche oft in Wirtschaftsstrafverfahren oder bei Bandendelikten vorzufinden ist.
Regelmäßig hält die Sockelverteidigung nur so lange, wie das jeweils persönliche Interesse des einzelnen Beschuldigten/Angeklagten an einem für in optimalen Verfahrensausgang gewahrt bleibt.
Rechtsanwalt Michael Heinicke
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