Als Fachanwalt für Strafrecht agiere ich seit 1998 schwerpunktmäßig als Strafverteidiger an Strafgerichten bundesweit, vorrangig jedoch in Berlin am Landgericht und am Amtsgericht
Tiergarten.
Die Zusatzbezeichnung “Fachanwalt für Strafrecht” führe ich aufgrund nachgewiesener besonderer praktischer Erfahrung und besonderer theoretischer Kenntnisse im Bereich Strafrecht und
Strafprozeßrecht.
Dem Hilfe suchenden Mandanten stehe ich in jeder strafrechtlich relevanten Konfliktsituation bei, insbesondere in den Fällen
- der Vorladung von der Polizei,
- der Durchsuchung von Wohn- und Geschäftsräumen
- dem Erlass eines Strafbefehls
- der Verhaftung
- der Anklageerhebung
- der Verteidigung in der Hauptverhandlung
- bei der Einlegung von Rechtsmitteln, wie der Berufung.
Rechtsanwalt Michael Heinicke
Bahnhofstrasse 1
12555 Berlin-Köpenick
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